Am 1. 7. 2021 tritt eine umfassende Reform des Exekutionsrechts in Kraft (BGBl I 2021/86), mit der eine Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens zur Einbringung von Forderungen erreicht und verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht geschaffen werden sollen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.