Mit 1. 5. 2021 trat die Verordnung über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren in Kraft (BGBl II 2021/160)! Das BMJ nimmt damit die in § 31a GGG geregelte Valorisierung vor, wonach die Gebühren an den Verbraucherpreisindex anzupassen sind, sobald sich dieser um 5 % geändert hat.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.