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Zum markenrechtlichen Anspruch auf Löschung einer Domain

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/202AnwBl 2021, 421 Heft 9 v. 7.9.2021

1. Als Rechtsgrundlage für einen markenrechtlichen Löschungsanspruch einer Domain kann § 52 MarkSchG herangezogen werden.

2. Dieser Anspruch auf Löschung wurde in der früheren Rsp generell als geeignete Maßnahme zur Beseitigung einer rechtswidrigen Verwendung eines Namens als Domainname gesehen.

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