Der Erst- und Zweitautor haben als Referenten an der ablehnenden Stellungnahme (FN ) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) zu dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden soll, mitgewirkt. Der nachfolgende Beitrag beruht auf dieser Stellungnahme und erweitert diese um erläuternde und ergänzende Bemerkungen unter Mitwirkung des Drittautors. Dabei wird insbesondere erörtert, inwieweit dem Entwurf zum Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz (SNG) die - rechtsstaatlich gebotene - Trennung nachrichtendienstlicher und kriminalpolizeilicher Tätigkeit gelungen ist. Weiters thematisiert der Beitrag die vorgeschlagene Einfügung eines § 112a in die Strafprozessordnung, die eine (faktische) Privilegierung der Korruption im öffentlichen Bereich bewirken könnte und daher abzulehnen ist.