Am 12. 5. 2021 erging das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rs C-505/19 , WS/Bundesrepublik Deutschland. Dabei wurde entschieden, dass der Festnahme einer Person, die Gegenstand einer Ausschreibung von Interpol ist, im Schengen-Raum und in der Europäischen Union das Verbot der Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen entgegenstehen kann.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.