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Entnahme amtsgeheimer Aktenstücke im Ermittlungsverfahren nicht Gegenstand von Erneuerung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/153AnwBl 2021, 302 Heft 6 v. 27.5.2021

Art 6 Abs 1 MRK zielt auf die Entscheidung über eine strafrechtliche Anklage, also über Schuld oder Nichtschuld des Angekl, und kann in der HV oder im Rahmen der UAnfechtung iSd Art 13 MRK wirksam durchgesetzt werden. Bei Geltendmachung von Verletzung im Ermittlungsverfahren hat der Erneuerungswerber darzulegen, weshalb er ungeachtet der Möglichkeit, in einem (allfälligen) Haupt- und RMVerfahren (hier) die Beischaffung zurückgestellter Aktenteile samt Einsicht zu begehren, Opferstellung iSd Art 34 MRK reklamiert.

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