vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verjährung von Konventionalstrafen (Verletzung des Wettbewerbsverbots bei OG)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/143AnwBl 2021, 300 Heft 6 v. 27.5.2021

1. Ein ausgeschiedener Gesellschafter ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung nicht mehr an das Konkurrenzverbot des § 112 UGB gebunden.

2. Gemäß der Rsp unterliegen Konventionalstrafen nicht der kurzen dreimonatigen Verjährungsfrist des § 113 Abs 3 UGB. Es kommt die allgemeine Verjährungsfrist für Vertragsstrafen von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zum Tragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!