Ein großer Händler mit Elektronik- und Fotoartikel sowie Hörgeräten verwendet für seine Reparaturaufträge, welche seine Kunden bei Einreichung mangelhafter Produkte zu fertigen haben, folgende Bestimmung:
"Garantie-Antrag: Wenn sich herausstellen sollte, dass es sich nicht um einen kostenfreien Garantiefall oder um einen Fall der Gewährleistung handelt, werden die gesamten Kosten (auch für den Kostenvoranschlag) vom Kunden übernommen."