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Zustandsbedingter Putativnotwehrexzess steht Unterbringung nicht entgegen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/119AnwBl 2021, 244 Heft 5 v. 26.4.2021

Dass sich der Täter wegen seiner (die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden) Abartigkeit von höherem Grad eine Notwehrsituation einbildet, hindert die Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB nicht.

11 Os 76/20s

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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