Das BRZ informiert dahingehend, dass im Teilnehmerverzeichnis des ERV (§§ 28a ff ZustG) bisher lediglich der Anschriftcode (in der Rechtsanwaltschaft handelt es sich dabei um den R-, P-, S-, K- oder J-Code) mit Rückverkehr (entweder aktiviert oder deaktiviert) gespeichert wurde.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.