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Erweiterung des ERV-Teilnehmerverzeichnisses - eine Information des Bundesrechenzentrums (BRZ)

Wichtige InformationenAufsatzSilvana AsenAnwBl 2020, 655 Heft 12 v. 27.11.2020

Das BRZ informiert dahingehend, dass im Teilnehmerverzeichnis des ERV (§§ 28a ff ZustG) bisher lediglich der Anschriftcode (in der Rechtsanwaltschaft handelt es sich dabei um den R-, P-, S-, K- oder J-Code) mit Rückverkehr (entweder aktiviert oder deaktiviert) gespeichert wurde.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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