Mit 1. 1. 2020 ist das Steuerreformgesetz 2020 (StRefG 2020 BGBl I 2019/103) in Kraft getreten, das für eine Entbürokratisierung, Entlastung und Vereinfachung des Steuerrechts sorgen soll.
Eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung für Kleinunternehmer und geringverdienende Selbständige, zu denen auch Rechtsanwälte zählen können, bedeutet die Einführung einer Betriebsausgabenpauschale für Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb bis zu Euro 35.