Am 2. 7. 2020 wurde im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2020/58 eine Änderung der RAO und des DSt zur Behebung der Problematik der Durchführung von Plenarversammlungen bei Weiterbestehen von COVID-19-bedingten Beschränkungen kundgemacht.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.