Mit 1. 1. 2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gem § 1a E-Government-Gesetz (E-GovG) in Kraft getreten. Damit setzt Österreich einen Meilenstein in Richtung digitaler Kommunikation. Unternehmen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet, wobei für Rechtsanwälte eine Weiterleitungsmöglichkeit in den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) vorgesehen ist. Abteilungsleiter Mag. aus dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gibt Auskunft auf die meistgestellten Fragen im Zusammenhang mit der eZustellungNEU.