Empirische Daten zur Strafenpraxis in Österreich zeigen in den letzten Jahren eine Reduktion des Anteils der Geldstrafen und eine Erhöhung des Anteils an Freiheitsstrafen. Vor allem bei der Anwendung der konkreten Strafart sind (nach wie vor) große regionale Unterschiede auf Ebene der Oberlandesgerichte festzustellen, die weder auf einer unterschiedlichen Kriminalitätsstruktur beruhen, noch durch eine grundsätzlich andere Verurteiltenpopulation zu erklären sind. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf einem Vortrag, den der Verfasser am 28. 6. 2019 bei der 5. Gemeinsamen Sitzung des Strafrechtsausschusses der BRAK und der Strafrechtskommission des ÖRAK in Salzburg gehalten hat.