Es ist unumstritten, dass die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit in einem Rechtsstaat unabdingbar ist. Die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung geben allerdings Anlass zu hinterfragen, ob die Verschwiegenheit der österreichischen Rechtsanwaltschaft nicht allmählich ausgehöhlt wird. Es stellt sich daher die Frage, wie man diese am besten schützen kann. Eine verfassungsrechtliche Absicherung ist die naheliegende Antwort darauf. Nur wie soll diese konkret ausgestaltet sein? Können wir erst wieder beruhigt sein, wenn die rechtsanwaltliche Verschwiegenheit in den Verfassungsrang gehoben wird?