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EuG: Das Gericht hebt den Beschluss der Kommission hinsichtlich der irischen Steuervorbescheide zugunsten von Apple auf

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2020/225AnwBl 2020, 475 Heft 9 v. 20.8.2020

Das Gericht hebt den angefochtenen Beschluss auf, weil der Kommission nicht der Nachweis gelungen ist, dass ein Vorteil iSv Art 107 Abs 1 AEUV besteht.

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