Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind bereits mit dem Abernten (= mechanische Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der lebenden Kath-Pflanze) als erzeugt (gewonnen) iSd § 27 Abs 1 Z 1, § 28a Abs 1, § 30 Abs 1, § 31a Abs 1 SMG anzusehen, sodass sie in dieser Gestalt Gegenstand der weiteren Begehungsformen der genannten strafbaren Handlungen sein können.
11 Os 75/17i