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Doppelvertretung; Strafbemessung, überlange Verfahrensdauer

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2019/227AnwBl 2019, 584 - 585 Heft 9 v. 29.8.2019

Schon allein die bloße Gefahr einer Interessenkollision, insb aber eines Vertrauensbruchs, begründet das Vorliegen von "zusammenhängenden Sachen" iSd § 10 Abs 1 RAO. Dieser Begriff ist, dem Regelungszweck entsprechend, weit auszulegen. Auf einen Schadenseintritt kommt es nicht an.

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