Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht eingehend der Frage nach, ob die bei einer GmbH absolvierte Praxiszeit auf die Zeit der praktischen Verwendung im Regime des § 2 RAO anrechenbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht eingehend der Frage nach, ob die bei einer GmbH absolvierte Praxiszeit auf die Zeit der praktischen Verwendung im Regime des § 2 RAO anrechenbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO
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