§ 206 BAO
Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass Maßnahmen im Regime des § 206 BAO davon abhängen, ob unter Heranziehung einer anspruchbezogenen Betrachtung ein Anspruch einbringlich ist oder nicht.
§ 206 BAO
Mit seiner Entscheidung stellt der VwGH klar, dass Maßnahmen im Regime des § 206 BAO davon abhängen, ob unter Heranziehung einer anspruchbezogenen Betrachtung ein Anspruch einbringlich ist oder nicht.