Zusammenfassung: Der OBDK beschäftigte sich mit der Zulässigkeit einer einstweiligen Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt. Geprüft wurde, welche Voraussetzungen hierfür vorliegen, so ob z.B. gegen diesen ein gerichtliches Strafverfahren anhängig sein muß oder ob z.B. Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörden geführt werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 19 DSt; § 38 Abs 4 StPO (aF); § 288 Abs 1 StGB