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Rechtsprechung - Gebühren- und Steuerrecht

SteuerrechtFranz Philipp SutterAnwBl 2007/8119AnwBl 2007, 525 - 526 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 295a BAO

Entscheidung des VwGH über die Auslegung von § 295a BAO. Der Beschwerdeführer verabsäumte in seiner Abgabenerklärung die Mitteilung einer Befreiung von der GrESt nach dem NeuFöG. Ihm wurde in weiterer Folge Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Der Bf berief. Der VwGH entschied, ob § 295a BAO die verspätete Vorlage des amtlichen Vordrucks saniert.

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