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Matroschka aka " Babuschka"

VerwaltungsverfahrenDr. Wolfgang Rainer, RA (Glosse)AnwBl 2007/8091AnwBl 2007, 207 - 209 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 52 Abs 1 VwGG

Die Fesselung und Verweigerung der Wasseraufnahme sowie der Toilettenbenützung stellen neben der Konfinierung keine zwei weitere Verwaltungsakte iSd § 52 Abs 1 VwGG dar.

VwGH 13.10.2006, 2003/01/0574 und 0580

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