Zusammenfassung: Das LG St.Pölten nimmt zu den Inhaltserfordernissen eines Einantwortungsbeschlusses Stellung und erläutert, dass weder die Zustellung unbeglaubigter Testamentsabschriften noch die Konzeption eines Entwurfes des Einantwortungsbeschlusses als gebührenpflichtige Amtshandlungen iSd § 17 GKTG zu qualifizieren seien.
LG St.Pölten, 10 R 10/06g