Zusammenfassung: Der Vwgh nimmt Stellung zur rechtmäßigen Bestimmung des Verspätungszuschlags und beschreibt die formalrechtliche Vorgangsweise.
Vwgh, 19.01.2005, 2001/13/0167
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 295 BAO
Zusammenfassung: Der Vwgh nimmt Stellung zur rechtmäßigen Bestimmung des Verspätungszuschlags und beschreibt die formalrechtliche Vorgangsweise.
Vwgh, 19.01.2005, 2001/13/0167
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO; § 295 BAO