Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass ein Angehörigenverhältnis zwischen einem Mitglied des Disziplinarrats und der anzeigenden Partei die Delegierung des Disziplinarverfahrens nicht rechtfertigt.
OBDK, 15.11.2004, 3 Bkd 2/04
Rechtsgrundlagen: § 26 DSt; § 25 DSt