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Entscheidung - OLG Innsbruck, 04.06.2004, 4 R 83/04v

ZivilprozessrechtDr. Gottfried Waibel, Rechtsanwalt, DornbirnAnwBl 2004/7949AnwBl 2004, 522 - 523 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck legt dar, unter welchen Voraussetzungen die Partei eine nachträgliche Leistungspflicht im Rahmen der Verfahrenshilfe trifft und betont, dass eine Zession nicht von der Zahlungsverbindlichkeit entlastet.

OLG Innsbruck, 04.06.2004, 4 R 83/04v

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