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Entscheidung - OBDK, 26.04.2004, 11 Bkd 11/03

RechtsanwaltStriglAnwBl 2004/7934AnwBl 2004, 413 - 414 Heft 9 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Die OBDK führt aus, dass die Antragstellung auf Besachwalterung des Klägers im Amtshaftungsverfahren disziplinarrechtliche Folgen für den Rechtsanwalt auslöst, sofern konkrete Anhaltspunkte für die Beiziehung eines Sachwalters nicht vorliegen.

OBDK, 26.04.2004, 11 Bkd 11/03

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