§ 21a AMA-G; Art 87 EG; Art 88 EG
Der VwGH erörtert den Beihilfencharakter der von der Agrarmarkt Austria eingehobenen Agrarmarketingbeiträge, führt aus, dass auch Verwaltungsbehörden den Anwendungsvorrang gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen zu berücksichtigen haben und beschreibt die Rechtsfolgen der unterlassenen Nachforschungen der Abgabenbehörde zur Notifikation der Beihilfe an die europäische Kommission.