§ 1 DSt; § 18 RL-BA; Art 6 MRK
Der VfGH nimmt Stellung zur gebotenen hinreichenden Präzisierung des disziplinarrechtlichen Vorwurfs gegen den Rechtsanwalt durch die OBDK, verneint die verfassungsgerichtliche Prüfungskompetenz bei Geltendmachung einer Missachtung des Parteiengehörs und beschreibt den Tribunalstatus der OBDK und die daraus resultierende Berechtigung zur Beweisaufnahme.