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Entscheidung - OGH, 30.01.2002, 3 Ob 4/02p

InsolvenzrechtDr. Alexander Hofmann LL.M, RechtsanwaltAnwBl 2002/7818AnwBl 2002, 340 - 341 Heft 6 v. 1.6.2002

§ 44 Abs 2 EO

Der OGH erörtert, dass die Genehmigung des Aufschubs der Pensionspfändung, bei der die Pensionsversicherung der Arbeiter als Drittschuldner fungiert, keine Sicherheitsleistung voraussetzt.

OGH 30.01.2002, 3 Ob 4/02p

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