Zusammenfassung: Das LG für ZRS Wien erörtert in dieser Entscheidung, ob der beklagten Partei bei Abweisung oder Zurückziehung der Klage für die Mitteilung der Vollmacht ein Kostenersatzanspruch zusteht. Weiters beschreibt es die diesbezügliche Rechtslage im bezirksgerichtlichen Verfahren und prüft die Kostentragung für die Stellungnahme des Klägers zum Kostenbestimmungsantrag.
LG f ZRS Wien, 20.10.2000, 42 R 441/00i