§ 23 RAO
Es widerspricht dem Beteiligungsgebot eines Kammerangehörigen, für eine Sachverhaltsdarlegung vor dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer einen Kostenersatzanspruch geltend zu machen.
VfGH, 04.10.2000, B 16/00; OBDK 11.10.1999, 11 Bkd 3/97
§ 23 RAO
Es widerspricht dem Beteiligungsgebot eines Kammerangehörigen, für eine Sachverhaltsdarlegung vor dem Ausschuss der Rechtsanwaltskammer einen Kostenersatzanspruch geltend zu machen.
VfGH, 04.10.2000, B 16/00; OBDK 11.10.1999, 11 Bkd 3/97