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Entscheidung - OLG Innsbruck, 17.12.1999, 1 R 293/99v

ZivilprozessrechtDr. Michèle Grogger-EndlicherAnwBl 2000/7671AnwBl 2000, 295 - 297 Heft 5 v. 1.5.2000

Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck beschreibt die maßgebliche Urteilsgrundlage des Rekursgerichts und erörtert anlässlich der Kostenentscheidung, dass der Masseverwalter bei Fälligstellung zur Kontaktaufnahme zum Hypothekargläubiger verpflichtet ist.

OLG Innsbruck, 17.12.1999, 1 R 293/99v

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