Zusammenfassung: Das LG Korneuburg erörtert die Bemessung des Schädigungsanteils bei Teileinklagung einer Schadenersatzforderung, wobei der Beklagte eine Mitverschuldensquote zugrundelegt und der Kläger dies nur ohne Anführung von Gründen bestreitet.
LG Korneuburg, 08.07.1999, 21 R 339/99x