Seit Beginn der 1990er-Jahre ist es in Österreich immer mehr zur Gewohnheit geworden, den eigenen Vertreter nach einem verlorenen Prozess in die (Haft-)Pflicht zu nehmen.1 Dutzende Schadenersatzprozesse belegen dies alljährlich. Der vorliegende Beitrag soll nach einer kurzen Einführung in das Regime der Anwaltshaftung eine Hilfestellung bieten, um potenzielle Haftpflichtgefahren im anwaltlichen Alltag zu erkennen und diese zu vermeiden.