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Anwaltshaftung bei Prozessführung

ThemaMag. Stephan Foglar-DeinhardsteinZak 2010/103Zak 2010, 63 Heft 4 v. 16.2.2010

Seit Beginn der 1990er-Jahre ist es in Österreich immer mehr zur Gewohnheit geworden, den eigenen Vertreter nach einem verlorenen Prozess in die (Haft-)Pflicht zu nehmen.11Dasselbe Phänomen ist auch in Deutschland zu beobachten. So führte Prinz (VersR 1986, 317) schon 1986 Folgendes zu dieser Thematik aus: "Nach Auskunft des größten deutschen Haftpflichtversicherers wird der durchschnittliche deutsche Anwalt alle zweieinhalb Jahre wegen eines Fehlers bei der Berufsaus-

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übung in Regress genommen. Die Tendenz ist kontinuierlich steigend." Dutzende Schadenersatzprozesse belegen dies alljährlich. Der vorliegende Beitrag soll nach einer kurzen Einführung in das Regime der Anwaltshaftung eine Hilfestellung bieten, um potenzielle Haftpflichtgefahren im anwaltlichen Alltag zu erkennen und diese zu vermeiden.

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