(ASchG § 30) Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Nichtraucher-Arbeitsplätze oder andere Maßnahmen des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der unternehmerischen Tätigkeit kommt.
Bundesarbeitsgericht/BRD 5 AZR 971/94 v. 08.05.1996