vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AngG § 39

ArbeitsrechtARD 5078/17/99 Heft 5078 v. 23.11.1999

( AngG § 39 ) Faltet der Arbeitgeber den Zeugnisbogen, um ihn in einem Umschlag kleineren Formats unterzubringen, ist dies nicht zu beanstanden. Dienstzeugnisse werden häufig übersandt. Oft geschieht dies auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmer. Eine allgemeine Übung, Zeugnisse grundsätzlich in einer Versandtasche DIN A 4 mit gesteiftem Rücken zu versenden, besteht nicht. Bundesarbeitsgericht/BRD 9 AZR 893/98 v. 21.09.1999. (Betriebs-Berater 1999/2143, Heft 41)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte