( AngG § 29, § 40 ) Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigungsentschädigung kann wegen des zwingenden Charakters der diesen Anspruch begründenden Normen nicht durch vertragliche Vereinbarung einer vom Arbeitgeber zu zahlenden Konventionalstrafe beschränkt werden. OGH 9 Ob A 4/98y v. 11.03.1998, in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 24/97h v. 19. 9. 1997 = ARD 4927/8/98.