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AngG § 27 Z 4

ArbeitsrechtARD 5075/6/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( AngG § 27 Z 4 ) Führt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung unter Verwendung des Geschäftstelefons kostspielige Privatgespräche, kann er entlassen werden, die Entlassung kann jedoch nicht auf bloße Verdachtsmomente gestützt werden. LG St. Pölten 8 Cga 141/95a v. 11.11. 1997. (ZAS Jud. 5/1999)

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