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AngG § 27 Z 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4982/48/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( AngG § 27 Z 4 ) Einer Arbeitnehmerin ist es nicht zumutbar, ohne Dringlichkeit den Arbeitgeber in seiner Privatwohnung aufzusuchen, wenn dieser offenkundig durch Alkohol oder Medikamente merklich psychisch beeinträchtigt ist. ASG Wien 5 Cga 110/95x v. 05.12.1997, rk.

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