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AngG § 27 Z 4

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4891/28/97 Heft 4891 v. 28.11.1997

( AngG § 27 Z 4 ) Wurde eine Entlassung nicht wegen des groben Fehlverhaltens einer besonders verantwortungsvollen Vertrauensperson der Geschäftsführung (hier: bei Versäumnissen in der Wursterzeugung und Vorbereitung der Auslieferung) bzw. wegen der beharrlichen Verweigerung wichtiger Informationen - was zu verheerenden Folgen hätte führen können - ausgesprochen, sondern lediglich wegen einmaliger Unterlassung der vom Arbeitgeber wöchentlich erwünschten Vorlage eines (mehr oder weniger sinnvollen) Zettels mit wöchentlich nahezu gleichbleibenden Aufschrift, ist sie unberechtigt. OGH 9 Ob A 2303/96h v. 12.02.1997.

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