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AngG § 27 Z 1

ArbeitsrechtARD 4976/18/98 Heft 4976 v. 23.10.1998

( AngG § 27 Z 1 ) Ein Arbeitnehmer macht sich durch eine Kassaführung, bei der „Überstände“ (ein zu hoher Ist-Kassenbestand gegenüber dem Sollbestand) nicht ausgewiesen, sondern auf nicht mehr feststellbare Weise zum Verschwinden gebracht werden, vertrauensunwürdig.

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