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AngG § 26, § 28 Abs 1

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5075/39/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( AngG § 26, § 28 Abs 1 ) Der Wechsel des Arbeitsplatzes zwecks Beginn eines neuen Dienstverhältnisses zur beruflichen Verbesserung gilt nicht als wichtiger Grund, der den Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt berechtigt. Dem Arbeitgeber steht gemäß § 28 Abs 1 AngG ein Anspruch auf Ersatz des ihm dadurch verursachten Schadens zu, der dem Grunde und der Höhe nach erwiesen sein muss; der Zuspruch eines pauschalen Schadenersatzes ist nicht möglich.

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