( AngG § 10 Abs 3 ) Mangels Vereinbarung gilt bei Zuführung von Kunden an eine Gebäudereinigung der Provisionsanspruch als erworben, wenn eine Zahlung eingeht. OLG Wien 8 Ra 297/97y v. 11.11.1997.
( AngG § 10 Abs 3 ) Mangels Vereinbarung gilt bei Zuführung von Kunden an eine Gebäudereinigung der Provisionsanspruch als erworben, wenn eine Zahlung eingeht. OLG Wien 8 Ra 297/97y v. 11.11.1997.