( § 18 HbG, § 105 Abs 3 ArbVG ) Eine gerichtlich rechtskräftig durchgesetzte Hausbesorgerkündigung kann nach den allgemeinen Anfechtungsregeln des ArbVG angefochten werden.
OLG Wien 20.07.1999, 10 Ra 102/99i
in Bestätigung (im Ergebnis) von ASG Wien 16. 12. 1998, 32 Cga 197/98v, ARD 5058/48/99