Auch formell sehr fehlerhafte Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter müssen angefochten werden. Der OGH lehnt die Kategorie der „absoluten Nichtigkeit“ von Beschlüssen im GmbH-Recht ab.
OGH 28.01.1999, 6 Ob 290/98k
Problem
Einer von sechs (in gleichem Ausmaß beteiligten) GmbH-Gesellschaftern wurde mit einem Umlaufbeschluß der Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen und fristlos entlassen.