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Androhung ungerechtfertigter Krankenstände

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 294 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 82 lit f GewO

Droht ein AN anlässlich einer Weisung einen ungerechtfertigten Krankenstand an, kommt in diesem Verhalten die vom Gesetz geforderte beharrliche Willensbildung zum Ausdruck. Der AN kann daher gem § 82 lit f GewO entlassen werden.

OGH 24. 7. 1996, 8 Ob A 2157/96

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