ArbVG §§ 120 , 121
1. Die Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers (AN) zustimmen und der Klage des Arbeitgebers (AG) stattgeben kann, sind in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG taxativ aufgezählt.