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Änderungen bei Lehrberufen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/399RdW 2026, 515 Heft 8 v. 13.8.2026

Im BGBl wurden iZm der Lehrlingsausbildung für folgende Lehrberufe neue Ausbildungsordnungen erlassen: Fahrzeugtechnik (BGBl II 2026/195), Glasbautechnik (BGBl II 2026/197), Glasformung und Glasveredelung (BGBl II 2026/198), Installations- und Energietechnik (BGBl II 2026/200), Präparation (BGBl II 2026/202), Tierpflege (BGBl II 2026/204). Durch eine Änderung der bestehenden Ausbildungsordnungen werden die bislang als Ausbildungsversuch geregelten Lehrberufe Assistent/Assistentin in der Sicherheitsverwaltung (BGBl II 2026/191), Backtechnologie (BGBl II 2026/192), Eventkaufmann/Eventkauffrau (BGBl II 2026/194) und Industriekaufmann/Industriekauffrau (BGBl II 2026/199) in die Regelausbildung übergeleitet. Bei den Lehrberufen Bahnreise- und Mobilitätsservice (BGBl II 2026/193) und Tiefbauspezialist/Tiefbauspezialistin (BGBl I 2026/203) wird der Ausbildungsversuch verlängert und in den Lehrberufen Backtechnologie (BGBl II 2026/192), Friseur (Stylist)/Friseurin (Stylistin) (BGBl II 2026/196) und Konditorei (Zuckerbäckerei) (BGBl II 2026/201) werden neue Bestimmungen für die Lehrabschlussprüfung eingefügt. Im Zusammenhang mit den neuen Ausbildungsordnungen wurden auch die Lehrberufsliste geändert und die Ausbildungsvorschriften sowie die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer außer Kraft gesetzt (BGBl II 2026/205).

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